Rahmenvereinbarung für Partner

Rahmenvereinbarung für Geschäftsbeziehungen zwischen Partnern und der Timetree GmbH, Miesbacher Straße 2, 83703 Gmund am Tegernsee - im Folgenden als „soskarte.de“ bezeichnet.

Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf der SOS-Karte, sowie die hierfür geltenden allgemeine Bestimmungen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten zwischen soskarte.de und dem registrierten Partner für alle zwischen den Vertragsparteien begründeten Vertragsverhältnissen in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung. Die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung werden auch ohne, dass in etwaigen Einzelverträgen eine spezielle Bezugnahme erfolgt, Bestandteil jedes derartigen Einzelvertrags, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn soskarte.de ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Mit der Registrierung bestätigt der Partner, die hier aufgeführte Rahmenvereinbarung für Partner als Geschäftsbedingungen in vollem Umfang zu akzeptieren. Gegenbestätigungen des Partners unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Partner verpflichtet sich ferner, die auf der Internetseite https://apo.soskarte.de/ und in per E-Mail zugestellten Mitarbeiter-Informationen gesondert beschriebenen Nutzungsbedingungen (zum Beispiel Regelungen zum Ablauf der Bestellung einer SOS-Karte) in der jeweils gültigen Form zu befolgen.
  4. Der Partner schließt den Vertrag über Zusammenarbeit mit soskarte.de ab, um als Partner die Dienste den Endverbrauchern anbieten zu können.

§ 2 Registrierung als Partner, Vertragsschluss

  1. Die Möglichkeit der Registrierung stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von soskarte.de dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung, sich als Partner zu bewerben.
  2. Interessierte Parteien können sich auf der Website https://apo.soskarte.de/ registrieren und damit als Partner bewerben. Der Partner gibt daher ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine Zusammenarbeit in Form dieses Rahmenvertrages ab.
  3. Die Zusammenarbeit setzt aufseiten des Partners folgende technische Anforderungen voraus:
  • Browser, der mindestens HTML 5 beherrscht
  1. Die Registrierung erfolgt in folgenden Schritten:
  • Klicken auf Button „Jetzt registrieren“ auf der Partner Website,
  • Account Registrierung durch die Angabe einer E-Mail Adresse und eines Passworts.  Das Akzeptieren dieser Rahmenvereinbarung für Partner ist ebenfalls erforderlich. Abgabe des Angebots auf Registrierung durch Klicken auf Button “Registrieren“. Nach Abschluss der Registrierung senden wir dem Partner eine Bestätigungs-E-Mail zu. Diese stellt die keine Annahme des Angebots dar.
  • Nachdem die E-Mail Adresse erfolgreich bestätigt wurde folgt die Vervollständigung der Stammdaten durch die Angabe des Apotheken Namen, Anschrift und und einer Telefonnummer. Der Partner sichert zu, dass alle von ihr bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
  1. Die Angabe der vollständigen Stammdaten sind eine Voraussetzung für die anschließende Prüfung durch soskarte.de.
  2. soskarte.de behält sich vor die Angaben zu prüfen. Bei falschen Angaben, insbesondere wenn die angegebenen Daten nicht einer Apotheke zugeordnet werden können, wird der Registrierungsantrag abgelehnt. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Versenden der Onboarding-E-Mail an die Apotheke innerhalb von 7 Tagen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
  3. Bei Annahme des Angebots durch soskarte.de kommt der Vertrag mit Zugang der Onboarding-E-Mail bei dem Partner zustande.
  4. Ferner nimmt soskarte.de bei zustande kommen des Vertrags die Einrichtung des persönlichen Dashboards des Partners vor. Mit dieser Freischaltung des Partners ist soskarte.de berechtigt den Partner auf der Internetseite als Partner zu führen.
  5. soskarte.de behält sich vor, jederzeit und in regelmäßigen Abständen in geeigneter Form zu überprüfen, ob die Angaben des Partners weiterhin zutreffend sind, insbesondere ob unter der angegebenen Anschrift eine Apotheke betrieben wird.
  6. Die Rechtsbeziehungen zwischen soskarte.de, dem Kunden und dem Partner als Erfüllungsgehilfe von soskarte.de und als Anbieter der soskarte.de richten sich nach den gesonderten „Allgemeinen Nutzungsbedingungen der SOS-Karte für Verbraucher“ (AGBs). Eine Anpassung dieser AGBs ist für soskarte.de jederzeit möglich und stellt keine Änderung des Vertrags dar.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf der SOS-Karte, sowie die hierfür geltenden allgemeine Bestimmungen.

Abschluss von Geschäften

Der Partner ist ermächtigt selbst Geschäfte im Namen und auf Rechnung von soskarte.de bezüglich des Verkaufs der SOS-Karte abzuschließen. Die Auswahl des Vertragspartners (Endkunde) obliegt dem Partner. Der Vertrag mit dem Endkunden kommt mit soskarte.de zustande, welche daher auch das Gewährleistungsrisiko trägt. 

Preisbindung

Der Partner bietet den Endkunden die SOS-Karte zu den auf der Website dargestellten Preisen an; Stand Juni 2023: 18,90 € (inkl. 19 % MwSt.) Über Preisänderungen und / oder Änderungen der Vertragsprodukte informiert soskarte.de den Partner rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher.

Abrechnung der entgegengenommenen Gelder

Nach Ablauf eines Monats stellt soskarte.de gegenüber dem Partner eine Abrechnung über die im Vormonat geschlossenen Geschäfte. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung. Mit Ablauf des 14. Kalendertages gerät der Partner im Falle einer unvollständigen Auszahlung an soskarte.de in Verzug und hat etwaig entstehende Verzugsschäden zu ersetzen.

Vertragsbeziehung und Verrechnungslogik

Zwischen soskarte.de und dem Partner kommt eine Vermittlungsvertrag zustande. Ein Kaufvertrag kommt direkt zwischen soskarte.de und dem Kunden zustande. Der Partner fungiert in dem Fall lediglich als Zahlungsstelle. Er quittiert dem Kunden auf Nachfrage den Zahlungseingang (ohne MwSt. - analog einer Zuzahlung bei einem Medikament), stellt jedoch keine Rechnung aus. Möchte der Kunde eine Rechnung für seine bestellte SOS-Karte erhalten, so kann er diese auf Nachfrage direkt von soskarte.de beziehen. Die Vergütung für die Vermittlungsleistung des Partners beträgt 7,14 Euro brutto pro Karte. Dazu schickt soskarte.de jedem teilnehmenden Partner sowohl eine Rechnung in Höhe von 18,90 Euro (inkl. MwSt) als auch eine Gutschrift in Höhe von 7,14 (inkl. MwSt.) pro Karte, die direkt miteinander verrechnet werden. Somit erzielt der Partner  pro vermittelter Karte einen Nettoertrag von 6,00 Euro.

§ 4 Allgemeine Bestimmungen

Rechte und Pflichten von soskarte.de

  • soskarte.de stellt dem Partner die für ihre Tätigkeit benötigten Anleitungen und Informationen, Software (insbesondere Zugang zur Website) sowie Werbematerialien zur Verfügung.
  • soskarte.de behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen der SOS-Karte, der Vorgaben der Verifizierung, der Gestaltung der SOS-Karte oder sonstiger in den Unterlagen beschriebener Abläufe für die SOS-Karte vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und die Kunden hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen der SOS-Karte werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Diese Änderungen stellen keine Änderung des Vertrages im Verhältnis zur Partnerapotheke dar.
  • soskarte.de behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung oder sonstiger in den Unterlagen beschriebener Abläufe für die Ausgabe der SOS-Karte vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Partner hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Partner weiterhin die SOS-Karte verkauft oder wenn nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt.

Rechte und Pflichten des Partners

  • Der Partner ist verpflichtet, bei allen von ihr im Rahmen dieses Vertrages ausgeübten Handlungen sämtliche gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der Partner verpflichtet sich, alle gesetzlichen Mitwirkungspflichten einzuhalten.
  • Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten für das Nutzerkonto vertraulich zu behandeln, nicht an fremde Dritte weiterzugeben oder sonst offenzulegen. Eine Überlassung oder Übertragung der Daten an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nicht gestattet.

Dauer des Vertrags, Kündigung, Rückgabe der Materialien

  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  • Für die Kündigungserklärung genügt Textform. Die Kündigung ist zu richten an info@soskarte.de.

Rechte am Vertragsprodukt, Eigentum an der SOS-Karte

  • Sämtliche Rechte, insbesondere an Ideen, Konzepten, Leistungen und Produkte der SOS Karte stehen soskarte.de zu.
  • Der Partner verpflichtet sich, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, die gewerblichen Schutzrechte und das Know-how von SOS-Karten weder selbst anzugreifen, noch durch Dritte angreifen zu lassen, oder Dritte beim Angriff in irgendeiner Form zu unterstützen.

Datenschutz

  • Die Vertragspartner halten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Vertragspartner werden die im Rahmen der gemeinsamen Datenverarbeitung erhobenen Daten nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verarbeiten sowie betroffene Personen nicht einer auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling beruhenden Entscheidung (Scoring) unterwerfen, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO).
  • Die Vertragspartner sind hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endkunden gemeinsam im Sinne des Art. 26 DSGVO für diese Datenverarbeitung verantwortlich. Die Vertragspartner legen im Bereich der gemeinsamen Datenverarbeitung die Zwecke und/oder die Mittel als gemeinsame Verantwortliche fest. Dies gilt auch dann, wenn auf Seiten einer oder beider Vertragspartner ein Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der gemeinsamen Datenverarbeitung tätig wird. Für die sonstigen Verarbeitungstätigkeiten außerhalb der gemeinsamen Datenerhebung sind die Vertragspartner jeweils eigenständige und unabhängige Verantwortliche. Die Vertragspartner entscheiden in diesem Bereich jeweils eigenständig über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung.
  • Zweck der gemeinsamen Datenverarbeitung ist die Anforderung einer SOS-Karte für den Endverbraucher. Dieser Zweck ist einzuhalten. Andere Daten und Zielgruppen als die abgesprochenen dürfen von keinem Vertragspartner übermittelt oder gespeichert sowie verarbeitet werden.
  • Von der gemeinsamen Datenverarbeitung sind folgende Datenkategorien betroffen:

a. Kundendaten – wie Kontaktdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse);

b. Eingetragene persönliche Daten des Kunden

  • Rechtsgrundlage der gemeinsamen Datenverarbeitung ist die Einwilligung des Endkunden gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a), 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO. soskarte.de stellt den Einwilligungstext innerhalb beim Verkauf der SOS-Karte durch den Partner zur Verfügung. Der Partner stellt vor Beginn der Datenverarbeitung die erteilte Einwilligung des Endkunden sicher und bestätigt die Abgabe der Einwilligungserklärung durch den Endkunden.
  • Beide Vertragspartner unterhalten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
  • Sollte bei einem der Vertragspartner eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eintreten, wird diese die andere Partei unverzüglich darüber informieren. Die Vertragspartner werden im weiteren Verlauf miteinander kooperieren, um den Umfang oder die Intensität der Verletzung möglichst gering zu halten, oder die Verletzung zu beheben. Jeder der Vertragspartner erfüllt die Melde- und Benachrichtigungspflichten, die sich im Rahmen der gemeinsamen Datenverarbeitung aus Art. 33 und 34 DSGVO ergeben.
  • Wird einer der Vertragspartner wegen einer behaupteten rechtswidrigen gemeinsamen Datenverarbeitung in Anspruch genommen, informiert er die andere Partei hierüber unverzüglich. Dabei ist es unerheblich, ob die Inanspruchnahme gerichtlich oder außergerichtlich erfolgt.

Haftung

  • Ansprüche auf Schadensersatz sind wechselseitig ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Vertragspartner jeweils nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen der Vertragspartner.

Sonstiges

  • Vertragssprache ist deutsch.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von soskarte.de.
  • Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderungen dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
  • Für die Durchführung dieses Vertrags gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die für eine reibungslose Umsetzung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen und Transaktionen zweckdienlich sind.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vertrag ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie beim Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vertraulichkeitsvereinbarung eine Regelungslücke enthält.

Stand Juni 2023